24.07.2018 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Grundsätzlich hat ein Mieter/Mietinteressent ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht (§ 12 Abs. 1 GBO), insbesondere dann, wenn er als Mietinteressent die Identität des Eigentümers feststellen will oder um als gekündigter Mieter seiner Darlegungslast im Räumungsprozess genügen zu können, ob dem Vermieter noch freier oder freiwerdender Wohn-raum zur Verfügung steht.
OLG München, Beschl. v. 24.07.2018 – 34 Wx 68/18
30.05.2018 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Sind Betriebskosten nach dem Gesetz ganz oder teilweise nach Wohnfläche umzulegen, ist für die Abrechnung im allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, Urt. v. 31.10.2007 – VIII ZR 261/06).
BGH, Urt. v. 30.05.2018 – VIII ZR 220/17
27.09.2017 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
1. Die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung setzt einen erheblichen Nachteil unmittelbar beim Vermieter voraus. Ein Nachteil bei einer mit der Vermieterin persönlich und wirtschaftlich verbundenen Person reicht nicht aus.
2. Der Abriss eines Gebäudes zur Errichtung eines Neubaus mit Gewerbeeinheiten stellt eine angemessene wirtschaftliche Verwertung dar.
3. Auch bei der Verwertungskündigung muss sich der Nutzungswunsch soweit „verdichtet“ haben, dass eine baldige Umsetzung der Nutzungspläne angenommen werden kann.
BGH, Urt. v. 27.09.2017 – VIII ZR 243/16
25.09.2017 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Jedoch ist Zurückhaltung geboten.
BGH, Urt. v. 25.09.2015 – V ZR 244/15
12.09.2017 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Der Mieter enthält dem Vermieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses dann vor, wenn er die Mietsache nicht zurückgibt und dies dem Willen des Vermieters widerspricht. An einem Rückerlangungswillen des Vermieters fehlt es etwa, wenn er – trotz Kündigung des Mieters – von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht. In diesem Fall hat der Vermieter einen bereicherungsrechtlichen Nutzungsersatzanspruch gegen den Mieter, der aber voraussetzt, dass der Mieter die Wohnung auch genutzt hat.
BGH, Urt. v. 12.07.2017 – VIII ZR 214/16
17.07.2017 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Zahlt der Mieter Umsatzsteuer an den Vermieter, kann er vom Vermieter grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen, mit der er beim Finanzamt die Vorsteuer ziehen kann. Bis zur ordnungsgemäßen Vorlage einer solchen Rechnung braucht der Mieter die Miete nicht bezahlen.
OLG Köln, Beschl. v. 17.07.2017 – 22 U 60/16