Vereinbarter Haftungsausschlusses beim Immobilienkauf

Der in einem Grundstückskaufvertrag verein-barte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes. Das Baujahr eines Gebäudes gehört zu den Eigenschaften eines bebauten Grundstücks, da es dessen Wert in aller Regel beeinflusst.

BGH, Urt. v. 22.04.2016 – V ZR 23/15