Honorar

Bei den Kosten, die auf Sie zukommen, legen wir von Anfang die Karten auf den Tisch. Deshalb erhalten Sie schon bei unserem ersten Treffen eine Kosteneinschätzung. Auch eventuelle Erstattungsansprüche gegen Ihren Gegner, eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse prüfen wir auf Ihren Wunsch eingehend.

Wir versuchen, Ihre Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. So bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand. Das erspart Ihnen neben viel Zeit und Nerven auch zusätzliche Kosten. Und wir sind bei jedem Gespräch mit Ihnen immer ganz genau über den aktuellen Stand der Dinge im Bilde.

Ihre Kosten können Sie auch selbst senken, indem Sie alle nötigen Unterlagen in Kopie bereithalten und die Zusammenhänge des Falles aus Ihrer Sicht straff schildern. Was wir im Einzelfall dafür benötigen, teilen wir Ihnen gerne bei unserem ersten Gespräch mit.

Unnötige Kosten vermeiden Sie, wenn Sie rechtzeitig unseren Rechtsrat in Anspruch nehmen.

Außerdem setzen wir in der Kanzlei auf modernste Technik. Durch die Einsicht in das Online-Grundbuch erreichen wir beispielsweise eine schnelle Bearbeitung Ihrer Grundbuchangelegenheiten.

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Vergütung für die Anwaltstätikeit (Gebühren und Auslagen) berechnet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG). Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert. Darunter versteht man in der Regel den Wert, um den sich die Parteien streiten. Er lässt sich bei Erteilung des Mandats meist nicht abschließend bestimmen. Dem RVG ist eine Tabelle beigefügt, aus der Sie die entsprechende Gebühr für den jeweiligen Gegenstandswert und die Auslagen entnehmen können (vgl. Anlage 2 zum RVG).

Vergütungsvereinbarung

Da die gesetzliche Vergütung oftmals nicht meine Kosten deckt oder für Sie unangemessen hoch ist, bietet sich in vielen Fällen eine Vergütungsvereinbarung an. Dabei kann eine Vergütung nach Stundensätzen vereinbart werden. Keinesfalls aber dürfen im gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren unterschritten werden.

Welche Kosten für unsere Tätigkeit anfallen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gerne beraten wir Sie dazu vorab ausführlich, so dass Sie keinerlei Überraschungen erleben. Sollten Sie nur eine Erstberatung wünschen, kostet diese € 226,10 – inkl. Mehrwertsteuer oder eine telefonische Beratung € 249,90 – inkl. Mehrwertsteuer. Eine erste Kontaktaufnahme über das Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos für Sie.

Kostentragungspflicht

Als Auftraggeber schulden Sie uns stets die Vergütung. Oftmals aber haben Sie einen Erstattungsanspruch gegen Dritte, z.B. Gegner, Rechtsschutzversicherung oder Staatskasse. Dies kann sogar dazu führen, dass Sie wirtschaftlich keinerlei Kosten für Ihren Anwalt tragen müssen. Soweit jedoch eine Honorarvereinbarung getroffen wurde und die sich daraus ergebende Vergütung über die gesetzlichen Gebühren hinaus geht, sind diese überschießenden Kosten nur in Ausnahmefällen von Dritten zu erstatten.

Weitere Informationen rund um die Anwaltsvergütung erhalten Sie gerne von uns oder entnehmen Sie der Infobroschüre Anwaltsvergütung – Ein kurzer Leitfaden (PDF-Datei).

Wir helfen und stehen Ihnen gerne zur Seite

Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an, um einen Termin in unsere Kanzlei aus zu machen. Wir würden uns freuen Ihnen helfen zu können.

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