Checkliste Baubeschreibung

Beim schlüsselfertigen Kauf einer Immobilie sollten Sie diese stets besichtigen. Hat der Bauträger aber noch gar nicht angefangen zu bauen (sog. Kauf vom Reißbrett), bleibt Ihnen nur die Baubeschreibung des Bauträgers. Fragen sollten darin unbedingt geklärt werden:

  • Sind im Leistungsumfang auch geäußerte Sonderwünsche enthalten?
  • Werden exakte Material- und Herstellerangaben gemacht?
  • Sind die technischen Parameter der Haustechnik genau beschrieben?
  • Sind Art, Umfang und Wert etwaiger Eigenleistungen vereinbart?
  • Werden Mängel- und Maßangaben gemacht?
  • Entspricht die Wärmedämmung der Energieeinsparverordnung?
  • Ist der Fußbodenaufbau exakt beschrieben?
  • Ist eine ausreichende Trittschalldämmung angegeben?
  • Sind Fenster und Türen nach Aufbau und Material genau beschrieben?
  • Sind die Gemeinschaftsanlagen exakt beschrieben?
  • Welches sanitäre Zubehör enthält die Beschreibung?
  • Ist die Elektroinstallation detailliert aufgeführt?
  • Enthält die Baubeschreibung auch die Außenanlagen? Diese sollte alle Anforderungen einer Grünsatzung der Kommune erfüllen. Tut sie das nicht, steht nämlich nach Eigentumsübertragung der Immobilie der neue Eigentümer in der Verantwortung. Und das bedeutet oft nicht unerheblichen Aufwand und Kosten.
  • Gibt es zu den Materialien Unbedenklichkeitsbescheinigungen?

 

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