Mieterhöhung: Stichtagsdifferenz zu Mietspiegelwerten zulässig

Der Vermieter hat einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Miete, die ortsübliche Ver-gleichsmiete am Tag des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens entspricht. Ein einfacher Mietspiegel hat hierbei im Rechtsstreit Indizwirkung. Da auch dem folgenden Mietspiegel diese Indizwirkung zukommt, erlauben darin ausgewiesene Mietsteigerungen einen Rückschluss auch auf die Mietentwicklung zwischen zwei Mietspiegelstichtagen. Es ist zulässig, diese Steigerungslinie auf die einzelnen Monate umzu-rechnen und das Stichtagsdifferenz zu den Werten des älteren Mietspiegels zu rechnen.

BGH, Urt. v. 15.03.2017 – VIII ZR 295/15

Begründung der Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter begründet eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn er die Person angibt, für die er die Wohnung benötigt, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dagegen muss die Begründung keine Ausführungen zu Räumlichkeiten enthal-ten, die für den Begünstigten alternativ als Wohnraum in Betracht kämen.

BGH, Urt. v. 15.03.2017 – VIII ZR 270/15