15.05.2017 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum und umgekehrt (hier: Ausbau des Dachbodens) bewirkt eine Inhaltsänderung des Sondereigentums bei allen Wohnungs- und Teileigentumseinheiten. Sie bedarf deshalb einer Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer sowie deren grundbuchrechtlicher Bewilligung.
OLG München, Urt. v. 15.05.2017 – 34 Wx 207/16
15.03.2017 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Der Vermieter hat einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Miete, die ortsübliche Ver-gleichsmiete am Tag des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens entspricht. Ein einfacher Mietspiegel hat hierbei im Rechtsstreit Indizwirkung. Da auch dem folgenden Mietspiegel diese Indizwirkung zukommt, erlauben darin ausgewiesene Mietsteigerungen einen Rückschluss auch auf die Mietentwicklung zwischen zwei Mietspiegelstichtagen. Es ist zulässig, diese Steigerungslinie auf die einzelnen Monate umzu-rechnen und das Stichtagsdifferenz zu den Werten des älteren Mietspiegels zu rechnen.
BGH, Urt. v. 15.03.2017 – VIII ZR 295/15
15.03.2017 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Der Vermieter begründet eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn er die Person angibt, für die er die Wohnung benötigt, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dagegen muss die Begründung keine Ausführungen zu Räumlichkeiten enthal-ten, die für den Begünstigten alternativ als Wohnraum in Betracht kämen.
BGH, Urt. v. 15.03.2017 – VIII ZR 270/15
15.04.2015 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kommt nicht generell erst dann in Betracht, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten querulatorische Züge zeigt.
BGH, Urt. v. 15.04.2015 – VIII ZR 281/13
18.03.2015 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Eine Klausel im Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, am Ende des Mietverhältnisses an den Vermieter einen anteiligen Betrag für die Wohnungsrenovierung zu zahlen (s.g. Quotenabgeltungsklausel), ist unwirksam.
4.02.2015 | mieten, vermieten, Wohnungseigentumsrecht
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht erwogenen Eigenbedarfs.
BGH, Urt. v. 04.02.2015 – VIII ZR 154/14