BGH zur Inanspruchnahme einer Gebäudeversicherung
Vermieter muss im Falle eines leicht fahrlässig verschuldeten Brandes durch den Mieter seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, wenn der Mieter sich an den Kosten hierfür (teilweise) beteiligt.
BGH, Urt. v. 19.11.2014 – VIII ZR 191/13