13.10.2017 | kaufen, verkaufen, finanzieren
Der Verkäufer eines Grundstücks begeht keine vorwerfbare Treuepflichtverletzung, wenn er wahrheitsgemäß seine Verkaufsbereitschaft erklärt aber nicht offenbart, den Kaufpreis erhöhen zu wollen.
BGH, Urt. v. 13.10.2017 – V ZR 11/17
13.02.2017 | kaufen, verkaufen, finanzieren
Ob und gegebenenfalls in welchem Internetfo-ren der Grundstückseigentümer leer stehende Mieträume bewerben muss, damit er sich nach-haltig um die Vermietung der Räume bemüht und deshalb die auf dem Leerstand beruhende Ertragsminderung nicht zu vertreten hat, ist eine Frage des Einzelfalls.
BVerwG, Beschl. v. 13.02.2017 – 9 B 37.16
22.04.2016 | kaufen, verkaufen, finanzieren
Der in einem Grundstückskaufvertrag verein-barte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes. Das Baujahr eines Gebäudes gehört zu den Eigenschaften eines bebauten Grundstücks, da es dessen Wert in aller Regel beeinflusst.
BGH, Urt. v. 22.04.2016 – V ZR 23/15
2.07.2014 | kaufen, verkaufen, finanzieren
Wenn eine Immobilie mit Zubehör verkauft wird, so ist bei der Berechnung der Maklerprovision der Gesamtpreis als Grundlage der Maklerprovision anzusetzen.
AG Charlottenburg, Urt. v. 02.07.2014 – 231 C 51/14