Wohnungseigentumsrecht

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts unterstützen wir Sie beispielsweise mit der:

  • Beratung und Vertretung von Bauträgern und Hauseigentümer bei der Begründung von Wohnungseigentum/Teileigentum, z.B. welche Zeitpunkte sollten vereinbart werden
  • Beratung und Vertretung von Veräußerer und Erwerber bei Veräußerung des Wohnungseigentums/Teileigentums, z.B. Beachtung der gesetzlichen Veräußerungsbeschränkung, Vorschläge zur Vertragsgestaltung, welche nachträglichen Sondernutzungsrechte muss der Erwerber sich gegenüber gelten lassen, Gewährleistungsrechte des Erwerbers
  • Beratung und Vertretung im Verhältnis Miteigentümer und Gemeinschaften zum Verwalter, z.B. Pflichten, Haftung und Entlastung des Verwalters, Wechsel des Verwalters, insb. Überlegungen zur Übernahmevorbereitung, Abberufung des bisherigen Verwalters, Bestellung des neuen Verwalters, Anfechtung der Verwalterbestellung, Abschluss des Verwaltervertrages, erste Verwalterhandlungen wie Prüfung der vom Vorverwalter übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit und brisante Themen, Herausgabe der Kontobestände, Mitteilung der Prüfungsergebnisse an die WEG und Vorbereitung weiterer Maßnahmen
  • Beratung und Vertretung bei Änderung im Verhältnis der Wohnungseigentümer, z.B. Änderung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung, Änderung durch Mehrheitsbeschluss
  • Beratung und Vertretung zu Fragen im Zusammenhang der Durchführung der Eigentümerversammlung, z.B. sinnvolle Einleitung und richtige Einberufung der Versammlung, Teilnahmerecht und Stimmrecht der richtigen Person, Beschlussfassung und formelle Prüfung der gefassten Beschlüsse, Durchführung der Eigentümerversammlung und Niederschrift, Beschlussanfechtungen
  • Beratung und Vertretung in Fragen des Wirtschaftsplans, z.B. Inhalt und formaler Aufbau desselben, Sonderumlagen, Anspruch des einzelnen Miteigentümers auf Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung, z.B. Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung derselben
  • Beratung und Vertretung zur Instandhaltung, Instandsetzung und baulichen Veränderungen, z.B. Kontrollpflichten und Handlungspflichten des Verwalters, Verpflichtungen der Gemeinschaft, Ansprüche der Gemeinschaft gegen die einzelnen Wohnungseigentümer, Ansprüche des Miteigentümers gegen Verwalter und Gemeinschaft, Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten bei einem Notfall, Eingriffe in das Sondereigentum zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Beratung und Vertretung des Verwalters, Wohnungseigentümers oder Dritten bei Vertragsabschlüssen/Auftragsvergaben durch den Verwalter, z.B. Vertretungsmacht des Verwalters, Vertragsgestaltung, Haftungsvermeidung, Vollziehung von Beschlüssen
  • Beratung und Vertretung bei Störungen im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, z.B. bauliche Veränderungen durch einen Wohnungseigentümer, störender und unzulässiger Gebrauch des Sondereigentums oder Gemeinschaftseigentums
  • Beratung und Vertretung zu Sondernutzungsrechten, z.B. Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten, Veräußerung, Inhaltsänderung, Aufhebung, Erlöschen und Entziehung des Sondernutzungsrechts
  • Beratung und Vertretung im Falle der Krise des Wohnungseigentums, z.B. Entziehung, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums, Hausgeldverpflichtung des Sondereigentümers, gerichtliche Beitreibung, Versorgungssperre bei Hausgeldrückständen, Insolvenz des Miteigentümers

 

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