Vertragsrecht des Immobilienhandels

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks, helfen wir Ihnen beispielsweise mit der:

  • Beratung und Vertretung bei Abschluss und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen, z.B. Prüfung des Kaufvertrages, Beurkundungspflicht, Reservierungsvereinbarung, Erschließungskosten, Sicherung des Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises, Auflassungsvormerkung, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Lastenfreistellung, Vollzug im Grundbuch, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Vorkaufsrecht, Mietkauf
  • Beratung und Vertretung bei Abschluss und Abwicklung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung
  • Beratung zu und Gestaltung von Dienstleistungsverträgen für Immobilien, wie Wartungs- und Gebäudemanagementverträge
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Grundstückskaufverträgen und Dienstleistungsverträgen für Immobilien, z.B. Zahlungsverzug, Minderung

 

Wir helfen und stehen Ihnen gerne zur Seite

Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an, um einen Termin in unsere Kanzlei aus zu machen. Wir würden uns freuen Ihnen helfen zu können.

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