Mietrecht und Pachtrecht

Im Mietrecht und Pachtrecht sind wir Ihnen vor Beginn, während und nach Beendigung des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses behilflich.

Dies können wir beispielsweise für Sie vor Beginn des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses tun:

  • Beratung zu notwendigen Vorüberlegungen im Zusammenhang mit der Eingehung eines Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses, z.B. Festlegung des Verhandlungsspielraums, Regelungen zur Mieterhöhung, Verwendung von AGB-Klauseln, für Sie günstige Zusatzvereinbarungen, Einzelmieter oder mehrere Mieter, z.B. Wohngemeinschaft (WG), Zweckentfremdung von Wohnraum, was ist bei Solaranlagen zu beachten
  • Beratung und Vertretung zum Abschluss von privaten und gewerblichen Mietverträgen/Pachtverträgen, z.B. inhaltliche Umsetzung des Verhandlungsergebnisses
  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten mit einem Maklervertrag, z.B. Anspruch auf Zahlung der Provision
  • Beratung zur Vermeidung vorvertraglicher Pflichtverletzungen sowie deren Durchsetzung und Abwehr, z.B. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, vorvertragliche Auskunftspflichten, Nichtüberlassung der Mietsache

Während des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses stehen wir Ihnen zur Seite beispielsweise mit der:

  • Beratung und Vertretung zur Änderung und Ergänzung von Mietverträgen/Pachtverträgen für Gewerbe und Wohnraum, z.B. Mieterhöhung, Wechsel in der Person des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters, Tod des Mieters, Verlängerung befristeter Verträge
  • Beratung zu den Aufklärungspflichten, Treupflichten und Fürsorgepflichten des Vermieters/Verpächters, z.B. Wegfall des Eigenbedarfs, Konkurrenzschutzpflicht, Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten, z.B. Mietminderung, Mängelbeseitigung, Aufwendungsersatz bei Selbstbeseitigung durch den Mieter/Pächter
  • Umsetzung und Durchsetzung einzelner mietvertraglicher/pachtvertraglicher Ansprüche, z.B. Zahlungsverzug des Mieters/Pächters, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Bändigung eines querulatorischen Mieters/Pächters bzw. Vermieters/Verpächters
  • Beratung zu rechtlichen Fragen die Erhaltung der Mietsache/Pachtsache betreffend, z.B. Energiepass, Erhaltungspflicht des Vermieters/Verpächters, Modernisierung, Schönheitsreparaturen
  • Beratung zu und Abwehr von Vertragsverletzungen vor und während der Mietzeit/Pachtzeit
  • Beratung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, insb. Modalitäten der Beendigung wie Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Fristablauf, Bedingungseintritt, Mietaufhebungsvertrag, Räumung und Herausgabe der Mietsache
  • Abwehr und Durchsetzung einer Räumungsklage
  • Beratung und Vertretung des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters in der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung der Mietsache
  • Beratung und Vertretung des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters bei Insolvenz seines Vertragspartners
  • Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern zum Mietervorkaufsrecht.

Nach beendetem Mietverhältnis/Pachtverhältnis begleiten wir Sie beispielsweise mit der:

  • Beratung und Vertretung bei Abwicklung beendeter Vertragsverhältnisse, z.B. taktische Überlegungen zur Durchsetzung und Abwehr eines Räumungstitels, Vorgehen bei verschwundenem Mieter/Pächter

 

Wir helfen und stehen Ihnen gerne zur Seite

Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an, um einen Termin in unsere Kanzlei aus zu machen. Wir würden uns freuen Ihnen helfen zu können.

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