Recht der Immobilienfinanzierung, Bewertung und Absicherung

In rechtlichen Angelegenheiten der Immobilienfinanzierung, Bewertung und Absicherung sind wir Ihnen behilflich mit der:

  • Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen zu Darlehensverträgen zum Immobilienerwerb, z.B. bei Anbahnung und Abschluss von Darlehensverträgen, Übernahme bestehender Darlehen, Umsteiger-Verträge, Verpfändung des Auflassungsanspruchs, Notarbestätigung für Darlehensauszahlung
  • Gestaltung von Sicherungsabreden und Bürgschaften
  • Beratung und Vertretung von gewerblichen Bürgen und Banken
  • Beratung und Gestaltung zur Gewährung von Grundstückssicherheiten wie Bürgschaften, Grundschuldverträge, Hypotheken, Sicherungsabreden
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Sicherheiten, wie z. B. Grundschuld, Hypothek
  • Beratung und Überprüfung von Verkehrswertgutachten, wurden zum Beispiel Drittrechte wie Nießbrauch oder Dauerwohnrecht ordnungsgemäß berücksichtigt oder sind typische Fehler im Sachverständigengutachten enthalten, wie z.B. Nichtbeachtung des Rechts der Verkehrswertbestimmung von Grundstücken, unvollständiger und/oder nicht überprüfter Befundsachverhalt zum Grundstück, Anwendung einer nicht auf den Bewertungsfall passenden Bewertungsmethode oder fehlende Einzelbegründungen für angewendete Werte bei der Durchführung der Begutachtung
  • Überprüfung und Durchsetzung einer Haftung des Grundstückssachverständigen

 

Wir helfen und stehen Ihnen gerne zur Seite

Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an, um einen Termin in unsere Kanzlei aus zu machen. Wir würden uns freuen Ihnen helfen zu können.

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