LG Krefeld zur Frage, ob Zwangsverwalter ohne Zustimmung in einen Rechtsstreit eintreten kann
Der Zwangsverwalter einer Immobilie darf ohne Zustimmung des Klägers, dessen Immobilie dieser verwaltet, in einen Rechtsstreit eintreten.
LG Krefeld, Urt. v. 22.10.2014 – 2 O 80/14