Grunderwerbsteuer sparen

keine Grundsteuer für Einrichtung

Insbesondere beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie kann Grunderwerbsteuer gespart werden. Die wird nämlich aus dem Kaufpreis für die Immobilie berechnet, wie er sich aus dem Notarvertrag ergibt. Bei gebrauchten Objekten aber werden häufig Einrichtungsgegenstände gleich mitgekauft: Einbaumöbel, insbesondere eine Küche, Essplatz nach Maß, Sauna, Gartenmöbel oder das Heizöl im Tank. Diese beweglichen Gegenstände sind jedoch nicht relevant für die Steuer. Der Kaufpreis für diese Gegenstände senkt damit Steuerbemessungsgrundlage. Dazu müssen die Vereinbarungen über mitverkaufte Gegenstände – und besonders die hierzu ausgewiesenen Kaufpreise – zur Klarstellung gegenüber dem Fiskus in den Notarvertrag aufgenommen werden. Aber Vorsicht: dieser Kaufpreis darf zur Steuerersparnis nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern muss dem Zeitwert der verkauften Gegenstände entsprechen. Sparbeispiel: Eine Küche im Wert von 15.000,- € spart 525,- € Steuern, mit zusätzlichem Mobiliar für 12.000,- € kommen fast 1.000,- € zusammen.
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keine Grunderwerbsteuer für Rücklagen

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie vor Ausfertigung des Vertrages den Notar auf das Thema „Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer“ ansprechen. So wie die mit der Immobilie gekauften beweglichen Gegenstände fällt nämlich auch die Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnanlagen nicht unter die Grunderwerbsteuersteuerpflicht. Dieses Guthaben wird beim Bestands-Verkauf meist vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, ohne dass dies aus dem Kaufpreis hervorgeht. Die Instandhaltungsrücklage gehört aber nicht zum Wertbestand der Wohnung, sondern stellt eine Geldforderung seitens des Verkäufers dar. Daraus folgt: Die Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Wer die Rücklage aus dem Immobilienkaufpreis heraus rechnet, spart anteilig 3,5%, in Berlin und Hamburg 4,5% Grunderwerbsteuer. Der Kaufvertrag sollte deshalb die Formulierung aufweisen: „Der Kaufpreis enthält eine Instandhaltungsrücklage von X €.“ Beispiel: Eine Instandhaltungsrücklage in Höhe von 20.000,- € mindert die Grunderwerbsteuer um schöne 700,- €.

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