Anwaltskanzlei Groll
Kanzlei für Immobilienrecht in München
Unsere Kernkompetenzen
planen, bauen, finanzieren
Möchten Sie bauen, umbauen, erweitern oder haben dies bereits, bieten wir Ihnen unsere Hilfe zu den verschiedenen Bereichen an.
kaufen, verkaufen, finanzieren
Möchten Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen, unterstützen wir Sie dabei.
mieten, vermieten, Wohnungseigentum
Haben Sie Fragen zum Mietrecht oder rund um das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht, setzen wir uns für Sie ein.
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung
In Angelegenheiten der Immobiliarzwangsvollstreckung helfen wir Ihnen bei der Zwangsversteigerung & Zwangsverwaltung.
Bei uns sind sie richtig
Sie haben ein Problem – wir haben die Lösung. Zumindest, wenn es sich ums Immobilienrecht handelt. Denn darauf haben wir uns spezialisiert.
Das Immobilienwesen ist vielschichtig und die rechtliche Lage oft kompliziert. Da ist Fachwissen gefragt, um Rechtsansprüche zu klären und durchzusetzen. Anwaltliche Dienstleistung auf höchstem Niveau zu erbringen, ist der Anspruch, den wir uns stellen.
Engagement in der Sache und eine persönliche, vertrauensvolle Atmosphäre sind für uns daher das A & O.
Qualität wird groß geschrieben
Wir bieten Ihnen eine erstklassige und erfolgsorientierte Rechtsberatung, bei der neben juristischen auch unternehmerische Aspekte zur Sprache kommen.
Wir versuchen, so weit wie möglich einen außergerichtlichen Weg einzuschlagen. Notwendige gerichtliche Auseinandersetzungen führen wir allerdings mit vollem Einsatz – zwar freundlich im Ton, aber hart in der Sache.
Das ist unser Motto und – wie wir hoffen – ganz in Ihrem Sinne.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.”
Einblicke in Aktuelles aus allen Bereichen
Hier können Sie wichtige aktuelle Informationen oder neue Gesetzsprechungen nachlesen.
Mieter darf Grundbuch des Vermieters einsehen!
Grundsätzlich hat ein Mieter/Mietinteressent ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht (§ 12 Abs. 1 GBO), insbesondere dann, wenn er als Mietinteressent die Identität des Eigentümers feststellen will oder um als gekündigter Mieter seiner Darlegungslast im Räumungsprozess genügen zu können, ob dem Vermieter noch freier oder freiwerdender Wohn-raum zur Verfügung steht.
OLG München, Beschl. v. 24.07.2018 – 34 Wx 68/18
Betriebskostenumlage bei unklarer Wohnfläche – Änderung der BGH-Rechtsprechung!
Sind Betriebskosten nach dem Gesetz ganz oder teilweise nach Wohnfläche umzulegen, ist für die Abrechnung im allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, Urt. v. 31.10.2007 – VIII ZR 261/06).
BGH, Urt. v. 30.05.2018 – VIII ZR 220/17
Keine Treupflichtverletzung des Verkäufers bei Kaufpreiserhöhung
Der Verkäufer eines Grundstücks begeht keine vorwerfbare Treuepflichtverletzung, wenn er wahrheitsgemäß seine Verkaufsbereitschaft erklärt aber nicht offenbart, den Kaufpreis erhöhen zu wollen.
BGH, Urt. v. 13.10.2017 – V ZR 11/17
Wir helfen und stehen Ihnen gerne zur Seite
Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an, um einen Termin in unsere Kanzlei aus zu machen. Wir würden uns freuen Ihnen helfen zu können.